Architekturbüro Désirée Thomas


Klimaschutz * Solarenergie * Energetische Gebäudesanierung * Neubau

"Die beste Energie ist diejenige, die man gar nicht erst benötigt"
Norman Foster

welcome to the future mit Ihrem Altbau
Dieses Architekturbüro ist spezialisiert auf energetische Gebäudesanierung, Modernisierung, Umbau, Aufstockungen bei Altbauten und Umwandlung in ein Niedrigenergiehaus ohne schmerzhafte Heizkosten! Auch mit dem Wunsch ein Passivhaus oder ein Plus-Energiehaus zu errichten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich.


Ihre Architektin,
Energieberaterin-vor-Ort nach BAFA für Wohngebäude, Energieberaterin für Nichtwohngebäude
und
autorisierte WK-Qualitätssicherin im Gebäudebestand

Projekte wirklich ökologisch realisiert in Kombination mit Kunst und Ästhetik am Bau


Zum 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Die Anforderungen wurden strenger und liegen ca. 30% höher als bei der EnEV 2007. Bei Neubauten ist das Datum des Bauantrages ausschlaggebend, bei Sanierungen müssen die höheren Anforderungen ab dem Stichtag beachtet werden.
Während bei Neubauten das Gesamtgebäude betrachtet und der Jahresprimärenergiebedarf berechnet wird, müssen bei der Sanierung von Wohngebäuden Mindestwerte der einzelnen Bauteile erreicht werden.

Bauherren dürfen also ihre Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 09
nicht dämmen wie es ihnen beliebt, sondern sie müssen beispielsweise beim geneigten Dach einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m²K), beim Flachdach 0,20 W(m²K), bei den Außenwänden 0,24 W(m²K), außen liegende Fenster und Fenstertüren 1,3 W (m²K) erzielen!

Um jedoch die neuen Kredite und Zuschüsse "Energieeffizient Sanieren" der KfW ab 01.03.2011 (auch für Einzelmaßnahmen) zu erhalten, müssen bessere U-Werte erreicht werden! (z. B. Wärmedämmung schräges Dach 0,14 W/m²K, Flachdach 0,14 W/m²K, Außenwand 0,20 W/m²K, Fenster 0,95 W/m²K, Dachflächenfenster 1,0 W/m²K etc.

Nichtwohngebäude haben andere Werte. Dazu sind unterschiedlich dicke Dämmstärken erforderlich, je nachdem wie gut das gewählte Material dämmt. Um diese oder bessere Werte zu erreichen - was empfehlenswert ist - da die EnEV 2012 erneut verschärft wird (60% höhere Anforderungen als bei der EnEV 2007), sind ordentliche Dämmpakete erforderlich.
Im Jahre 2020 wird der Passivhausstandard gesetzlich verankert!


Da stößt der Bauherr oft auf ein Problem. Zum einen ist zwischen den Sparren meist nicht genug Platz vorhanden, zum anderen erhöht sich durch die Dämmung das Gewicht, das die Sparren dann möglicherweise nicht mehr tragen können. Deshalb ist eine statische Berechnung erforderlich. Unter Umständen muß erst einmal der Dachstuhl verstärkt werden.

Die Ausführung überläßt man erfahrenen Handwerkern, denn neben dem lückenlosen Einbringen der Dämmung sind absolut dichte Anschlüsse der Dampfbremse erforderlich sowie eine Luftdichtigkeit des Daches. Die preisgünstige Zellulosedämmung kann ausschließlich von Fachbetrieben eingeblasen werden, bei Mineralfasern sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die durch die KfW bezuschusste Dämmung zahlt sich für den Bauherren schnell aus - er spart Heizenergie und vermindert den CO2-Ausstoß und betreibt damit Klima- und somit Menschenschutz!

Ausführende Fachbetriebe müssen ab jetzt dem Bauherren eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie die neue Energieeinsparverordnung eingehalten haben!


Im Zuge einer Vor-Ort-Beratung, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst wird und zwar mit 300 € für Einfamilien- und Doppelhäuser und mit 360 € ab drei Wohneinheiten, nehme ich Ihr Gebäude bis ins Detail auf.
Sie erhalten einen ca. 100 - Seiten Bericht mit dem Ist-Zustand des Gebäudes, mit diversen Vorschlägen für Ihre spezielle Gebäudesanierung, mit Ihren Fördergeldern, mit Heizkostenersparnis, Reduktion der CO2-Emissionen, Vergleich des Endenergiebedarfs etc. pro Variante und Varientenkombination, um Ihre immer weiter steigenden Heiz- und Stromkosten deutlich zu minimieren!
Den geforderten Energieausweis erhalten Sie zusätzlich!

Die Fördergelder sind ein Vielfaches der Ausgabe für den BAFA-Energieberatungsbericht. Sie alle werden bei Ihrer Sanierung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) sowie von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt.
Zusätzlich erhalten Sie Fördergelder von der WK (Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt) oder der Hamburger Innungsförderung, die direkt an den ausführenden Betrieb ausgezahlt werden, falls Sie das große Glück haben sollten, dass sich Ihr Gebäude in Hamburg befindet!


KfW - Zuschüsse für Effinzienshäuser ab 01.01.2012:

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