"Die beste Energie ist diejenige, die man gar nicht erst benötigt"
Norman Foster
welcome to the future mit Ihrem Altbau
Dieses Architekturbüro ist spezialisiert auf energetische
Gebäudesanierung, Modernisierung, Umbau, Aufstockungen bei Altbauten
und Umwandlung in ein Niedrigenergiehaus ohne schmerzhafte Heizkosten! Auch mit dem Wunsch ein Passivhaus oder ein Plus-Energiehaus zu errichten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich.
Ihre Architektin,
Energieberaterin-vor-Ort nach BAFA für Wohngebäude, Energieberaterin
für Nichtwohngebäude und
autorisierte WK-Qualitätssicherin im
Gebäudebestand
Projekte wirklich ökologisch realisiert in Kombination mit Kunst und
Ästhetik am Bau
Zum 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009
in Kraft. Die Anforderungen wurden strenger und liegen ca. 30% höher
als bei der EnEV 2007. Bei Neubauten ist das Datum des Bauantrages
ausschlaggebend, bei Sanierungen müssen die höheren Anforderungen ab
dem Stichtag beachtet werden.
Während bei Neubauten das Gesamtgebäude
betrachtet und der Jahresprimärenergiebedarf berechnet wird, müssen bei
der Sanierung von Wohngebäuden Mindestwerte der einzelnen Bauteile
erreicht werden.
Bauherren dürfen also ihre Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 09 nicht dämmen
wie es ihnen beliebt, sondern sie müssen beispielsweise beim geneigten
Dach einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m²K), beim
Flachdach 0,20 W(m²K), bei den Außenwänden 0,24 W(m²K), außen liegende
Fenster und Fenstertüren 1,3 W (m²K)
erzielen!
Um jedoch die neuen Kredite und Zuschüsse "Energieeffizient Sanieren"
der KfW ab 01.03.2011 (auch für Einzelmaßnahmen) zu erhalten, müssen
bessere U-Werte erreicht werden! (z. B. Wärmedämmung schräges Dach
0,14 W/m²K, Flachdach 0,14 W/m²K, Außenwand 0,20 W/m²K, Fenster 0,95
W/m²K, Dachflächenfenster 1,0 W/m²K etc.
Nichtwohngebäude haben andere Werte. Dazu sind unterschiedlich dicke Dämmstärken erforderlich, je nachdem wie gut das gewählte Material dämmt. Um
diese oder bessere Werte zu erreichen - was empfehlenswert ist - da die
EnEV 2012 erneut verschärft wird (60% höhere Anforderungen als bei der EnEV 2007), sind ordentliche Dämmpakete
erforderlich.
Im Jahre 2020 wird der Passivhausstandard gesetzlich verankert!
Da stößt der Bauherr oft auf ein Problem. Zum einen
ist zwischen den Sparren meist nicht genug Platz vorhanden, zum anderen
erhöht sich durch die Dämmung das Gewicht, das die Sparren dann
möglicherweise nicht mehr tragen können. Deshalb ist eine statische
Berechnung erforderlich. Unter Umständen muß erst einmal der Dachstuhl
verstärkt werden.
Die
Ausführung überläßt man erfahrenen Handwerkern, denn neben dem
lückenlosen Einbringen der Dämmung sind absolut dichte Anschlüsse der
Dampfbremse erforderlich sowie eine Luftdichtigkeit des Daches. Die
preisgünstige Zellulosedämmung kann ausschließlich von Fachbetrieben
eingeblasen werden, bei Mineralfasern sind besondere
Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die durch die KfW bezuschusste
Dämmung zahlt sich für den Bauherren schnell aus - er spart Heizenergie
und vermindert den CO2-Ausstoß und betreibt damit Klima- und somit
Menschenschutz!
Ausführende Fachbetriebe müssen ab jetzt dem
Bauherren eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie die neue
Energieeinsparverordnung eingehalten haben!
Im Zuge einer Vor-Ort-Beratung, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst wird und zwar mit 300 € für
Einfamilien- und Doppelhäuser und mit 360 € ab drei Wohneinheiten, nehme
ich Ihr Gebäude bis ins Detail auf.
Sie erhalten einen ca. 100 -
Seiten Bericht mit dem Ist-Zustand des Gebäudes, mit diversen
Vorschlägen für Ihre spezielle Gebäudesanierung, mit Ihren
Fördergeldern, mit Heizkostenersparnis, Reduktion der CO2-Emissionen,
Vergleich des Endenergiebedarfs etc. pro Variante und
Varientenkombination, um Ihre immer weiter steigenden Heiz- und
Stromkosten deutlich zu minimieren!
Den geforderten Energieausweis
erhalten Sie zusätzlich!
Die Fördergelder sind ein Vielfaches der Ausgabe für den
BAFA-Energieberatungsbericht. Sie alle werden bei Ihrer Sanierung vom
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen) sowie von der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt.
Zusätzlich erhalten Sie Fördergelder von der WK
(Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt) oder der Hamburger
Innungsförderung, die direkt an den ausführenden Betrieb ausgezahlt
werden, falls Sie das große Glück haben sollten, dass sich Ihr Gebäude
in Hamburg befindet!
KfW - Zuschüsse für Effinzienshäuser ab 01.01.2012:
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